Cannabisblüten als Rechtsgut und Anspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V

14,99 

  • Softcover: 68 Seiten
  • Verlag: BoD – Books on Demand
  • Autor: Siegma Kiesel
  • Auflage: 1. Aufl., erschienen am 21.10.2019
  • ISBN-10: 3-7357-8443-7
  • ISBN-13: 978-3-7357-8443-8
  • Größe und/oder Gewicht: 19,0 x 12,0 cm
Artikelnummer: 9783735784438 Kategorien: , Schlagwörter: , , , ,
Mit Imkerkollegen gegen die umweltschädliche Agrarpolitik der FDP (Foto: Klaus Maresch)
Mit Imkerkollegen gegen die umweltschädliche Agrarpolitik der FDP (Foto: Klaus Maresch)

HONIGHÄUSCHEN (BONN) – Liebe Leser, In diesem Ratgeber zeige und nenne ich die Gesetzesgrundlagen die zur Durchsetzung des Rechtsanspruchs auf Cannabis notwendig sind. Darüber hinaus zeige ich anhand eines anonymisierten Falles den dortigen Werdegang und die Argumentationslinie die zum Erlass der Einstweiligen Verfügung gegen die Krankenkasse führte. Darüber hinaus wird kurz die aktuelle Rechtsprechung angeschnitten. Die explizite Analyse und Auswertung erscheint in der gebundenen- Ausführlichen Buchversion. (nicht Papperback) (Taschenbuch)

 

Über „Cannabisblüten als Rechtsgut und Anspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V“

Das vorliegende Sachbuch zu Themen zu Gesundheit „Cannabisblüten als Rechtsgut und Anspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V“ wurde erarbeitet und verfasst von Siegma Kiesel. Dieses Sachbuch erschien am 21.10.2019 und wurde herausgegeben von BoD – Books on Demand.

Bücher wie „Cannabisblüten als Rechtsgut und Anspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V“ sind im Onlineshop des Honighäuschens bestellbar. Online bestellte Fachbücher zur Imkerei und zu anderen Themen zu Gesundheit und Ernährung sind zu den üblichen Öffnungszeiten auch direkt im Buchladen Bundesamt für magische Wesen in Bonn, der Stauhauptstadt von Nordrhein-Westfalen abholbar und werden auf Wunsch verschickt.

Das Thema Bienensterben, Rückgang von Insekten und allgemeines Artensterben ist in aller Munde und das Honighäuschen als frühere Bioland Imkerei hat sich von Anfang an daran beteiligt. Mehr als 35 Jahre Imkereierfahrung nahmen ihren Anfang 1982 mit den ersten eigenen Bienen.

Wann haben Sie zuletzt einen Schwalbenschwanz in Ihrem Garten gesehen? (Foto: Klaus Maresch)
Wann haben Sie zuletzt einen Schwalbenschwanz in Ihrem Garten gesehen? (Foto: Klaus Maresch)

Der zehnjährige Junge, der 1977 einem Hamburger Imker über die Schulter schaute; der Fünfzehnjährige, der mit der Imkerei in Zeiten begann, in denen es noch keine Varroamilbe gab; der achtzehnjährige Fahrschüler, der lernte, dass man die Windschutzsscheibe seines Autos nach einer längeren Fahrt von Insekten säubern muß; der zwanzigjährige Student, der für seine Bienen einen Platz in Bonn suchte; der dreißigjährige Berufsimker, der seinen Bienen quasi eine Gutenachtgeschichte erzählte und sich den Kopf zerbrach, wie man die Umwelt mit ihren Bienen, Wespen, Schmetterlingen und andere blütenbesuchenden Insekten vor den Machenschaften der Agrargiftindustrie und der Gleichgültigkeit agrarindustriehöriger Politiker schützt; der Imker, der nicht nur auf dem Weihnachtsmarkt Bonn die Öffentlichkeit suchte, um bei Führungen an den Bienen auf dem Dach der Bundeskunsthalle zu erleben, dass Kinder (und deren Helikoptermuttis!) Angst vor Schmetterlingen hatten, bis hin zum Begleiter von Forschungsprojekten zu den Riesenhonigbienen Nepals oder den Killerbienen Afrikas, stellt fest, dass etwas sehr im Argen liegt in unserem Umgang mit der Umwelt.

Es sollte jedem bewußt sein, dass die Haltung „Natur ja, aber bitte woanders!“ nicht in Ordnung ist.

Die wunderschöne Welt der Natur

An unserem Bienenstand auf dem Dachgarten der Bundeskunsthalle in Bonn haben wir auch über Themen wie in "Cannabisblüten als Rechtsgut und Anspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V" informiert. (Foto: Klaus Maresch). (Foto: Klaus Maresch)
An unserem Bienenstand auf dem Dachgarten der Bundeskunsthalle in Bonn haben wir auch über Themen wie in „Cannabisblüten als Rechtsgut und Anspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V“ informiert. (Foto: Klaus Maresch). (Foto: Klaus Maresch)
Jeder Griff zum Unkrautvernichtungsmittel, um den Rasen „schön ordentlich“ zu halten, bevor „die Nachbarn was sagen“; jeder überflüssige Einsatz zur Bekämpfung eines Wespennestes – ja, auch damit habe ich zu tun und berate gern, wenn ein Hornissennest in einem Kindergarten oder ein Wespennest in Bonn den Haus- und Gartenbesitzer vor Fragen stellt, sollte begleitet sein von der Frage, ob das wirklich sein muß.

In unserem Online-Buchshop finden Sie viele Bücher wie „Cannabisblüten als Rechtsgut und Anspruch nach § 31 Abs. 6 SGB V“, die Ihnen die fantastische Welt der Bienen, Wespen, Ameisen, Hornissen und Schmetterlinge sowie anderer Insekten näherbringen.

Aber nach wie vor stehe ich Ihnen auch gern zu einem Gespräch oder zu einer Beratung im Umgang mit Bienen, Wespen, Hornisse, Wildbienen und Hummeln zur Verfügung, wenn Sie Fragen haben. Besuchen Sie uns in Bonn im Bundesamt für magische Wesen.

Und natürlich gibt es auch weiterhin Honig, Bienenwachskerzen und Met bei uns und zwar das ganze Jahr – nicht nur zu Weihnachten.

Gewicht 83 g
Größe 19 × 12 cm

Marke

BoD - Books on Demand

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