Rüge für EU-Kommission wegen Risikobewertung bienenschädlicher Pestizide
Die Bürgerbeauftragte der Europäischen Union hat die EU-Kommission im Zusammenhang mit der Bewertung der Risiken von Pestiziden für Bienen gerügt.
Brüssel (AFP) – Die Bürgerbeauftragte der Europäischen Union hat die EU-Kommission im Zusammenhang mit der Bewertung der Risiken von Pestiziden für Bienen gerügt. Die Brüsseler Behörde habe den öffentlichen Zugang zu wichtigen Dokumenten verweigert und dies nicht ausreichend begründet, erklärte EU-Ombudsfrau Emily O’Reilly am Dienstag in Brüssel. Sie sehe darin eine „Missstand“ der Brüsseler Behörde.
Die EU-Lebensmittelbehörde (Efsa) hatte 2013 erstmals Leitlinien für die Bewertung der Risiken von Pestiziden für Bienenpopulationen veröffentlicht. Derartige Berichte müssen anschließend durch die EU-Kommission nach Beratung mit den Mitgliedstaaten offiziell angenommen werden. Im Fall der mutmaßlichen Bienengifte sei dies bislang nicht erfolgt, weil sich die EU-Länder nicht hätten einigen können, erklärte O’Reilly.
2018 habe die französische Umweltorganisation Pollinis gefordert, die Positionen der einzelnen Mitgliedstaaten bezüglich des Efsa-Berichts offenzulegen. Die Kommission habe dies mit der Begründung verweigert, dass „die Offenlegung (…) den laufenden Entscheidungsprozess gefährden würde“.
Nach Auffassung der Bürgerbeauftragten „ist ein umfassenderer Zugang zu solchen Dokumenten von entscheidender Bedeutung“ für die Ausübung der demokratischen Rechte der EU-Bürger. Zugleich habe die Kommission nicht nachgewiesen, dass die Offenlegung der betreffenden Dokumente tatsächlich die Entscheidungsfindung beeinträchtigen würde. „Die Kommission sollte daher der Öffentlichkeit Zugang zu den angeforderten Dokumenten gewähren.“
Es ist nicht das erste Mal, dass die EU-Behörden im Zusammenhang mit Zulassungen von Pestiziden Kritik einstecken müssen. Im März hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass die Efsa Studien über Gesundheitsrisiken des Unkrautvernichters Glyphosat, die zuvor als vertraulich deklariert waren, veröffentlichen muss.
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